Erkrankte Tiere können dann ebenfalls ihre Artgenossen via Tröpfcheninfektion infizieren. Eine Testung von Katzen und Frettchen ist möglich, positive Nachweise sind jedoch nicht meldepflichtig, sollten dem zuständigen Gesundheitsamt aber zur Kenntnis gebracht werden. Bei Hunden ist in seltenen Fällen eine Magen-Darm-Infektion möglich, in anderen Geweben konnten bislang keine Viren nachgewiesen werden. Eine Testung von Hunden ist demnach nach derzeitigem Kenntnisstand weniger sinnvoll. Hühner, Enten und Schweine erwiesen sich als nicht empfänglich für SARS-COV-2. Zu Pferden und Rindern liegen noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vor. Bisher gibt es keine Hinweise auf eine Ansteckung des Menschen durch Haustiere, so dass Katzen- oder Frettchenhaltung keinen Risikofaktor für den Menschen darstellt. Deshalb werden für Hunde, Katzen und Frettchen zunächst keine Maßnahmen wie die Absonderung/Trennung oder Quarantäne empfohlen. Für in häuslicher Quarantäne befindliche Personen gilt es, allgemeine Hygieneregeln einzuhalten und sehr engen Kontakt zu den Tieren zu meiden. ‘‘ Freigänger‘‘ sollten für die Dauer der Quarantäne nicht nach draußen gehen, so kann verhindert werden, dass sie andere fremde Katzen gegebenenfalls anstecken. Es besteht kein Grund, Haustiere vorsorglich in Tierheimen abzugeben. Sollte ein Haustier positiv auf SARS-COV-2 getestet werden, besteht außerdem kein Anlass, das Tier einzuschläfern.